13. Januar 2010

Pilz: Hinweis zur weiteren Anwendung der DIN EN 954-1

Die EU Kommission hat entschieden, die Konformitätsvermutung für die DIN EN 954-1 um zwei Jahre zu verlängern. Entsprechend der Veröffentlichung im Europäischen Amtsblatt wird die Übergangsfrist jetzt am 31.12.2011 enden. Bis zu diesem Datum können Hersteller und Betreiber von Maschinen DIN EN 954-1:1996 und DIN EN ISO 13849-1:2008 parallel anwenden, um die Vermutungswirkung nach der Maschinenrichtlinie zu erlangen.

Es ist jedoch zu beachten, dass etliche der unter der aktuellen Maschinenrichtlinie gelisteten B- und C-Normen bereits überarbeitet wurden und damit auf DIN EN ISO 13849-1 bzw. DIN EN 62061 (VDE 0113-50) verweisen. In diesen Fällen löst die DIN EN 954-1 keine Vermutungswirkung mehr aus. Konstrukteure und Hersteller entsprechender Maschinen müssen dann die DIN EN ISO 13849-1 anwenden.

Da die Ablösung der DIN EN 954-1 definitiv feststeht und die neuen Normen den aktuellen Stand der Technik hinsichtlich des Sicherheitsdesigns von Maschinen besser abbilden, empfiehlt Pilz den Herstellern von Maschinen, die DIN EN ISO 13849-1 bzw. die DIN EN 62061 (VDE 0113-50) möglichst frühzeitig anzuwenden und nicht bis zum Ende der Übergangsfrist zu warten. Für Hersteller von Serienmaschinen mit einer Laufzeit von länger als zwei Jahren empfehle es sich, die neuen Normen sofort anzuwenden, um so die Kosten für nachträgliche Veränderungen an Maschinen, Validierung und Dokumentation am Ende der Übergangsfrist zu vermeiden.

Weitere Informationen unter www.pilz.de.

Lesen Sie dazu auch die Presseinformation Vermutungswirkung der DIN EN 954-1 um zwei Jahre verlängert mit Verweis auf das Amtsblatt

sowie den Beitrag Praktische Erfahrungen mit der DIN EN ISO 13849-1.


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