25. August 2009

ZVEI: Vorteile der neuen EUP-Richtlinie

Durch den intelligenten Einsatz elektrischer Antriebstechnik lassen sich in Industrie, Gewerbe und öffentlichen Einrichtungen hohe Energieeinsparungen erzielen. Würden alle in Deutschland installierten Antriebe mit Energiesparmotoren und dort, wo es sinnvoll ist, mit elektronischen Antriebsregelungen ausgerüstet, ergäbe sich eine Stromeinsparung von 38 TWh pro Jahr, bekräftigt der ZVEI anlässlich der Verabschiedung der neuen EUP-Verordnung durch das Europäische Parlament. Das entspricht etwa 10 % des Stromverbrauchs oder der Stromerzeugung von 16 Kraftwerksblöcken der 400 MW-Klasse. Die jährliche Stromrechnung würde bei 10 Cent je KWh um 3,8 Mrd. Euro verringert.

Die Belastung der Umwelt würde nach aktuellem Kraftwerksmix um jährlich 23 Mio. t CO2 vermindert. Auf Europa hochgerechnet schätzt die Europäische Kommission das Einsparpotenzial auf 135 TWh. Um dieses Potenzial auszuschöpfen, hat die Kommission im Rahmen der EUP-Richtlinie die Verordnung über energieeffiziente Drehstrom-Normmotoren und elektrische Antriebe erlassen. “Die deutschen und europäischen Motoren- und Antriebshersteller begrüßen diese Entscheidung. Sie gibt sowohl den Herstellern als auch den Anwendern Planungssicherheit” sagt Günter Baumüller, Vorsitzender des Fachbereichs Elektrische Antriebe im ZVEI. Weltweit sei die neue Verordnung wegweisend, da sie erstmals auch intelligente Antriebssysteme, das heißt Elektromotoren mit elektronischer Drehzahlregelung, einschließe.

Die neue Regelung sieht vor, dass ab 16. Juni 2011 in Europa Drehstrom-Normmotoren der Größen 0,75 kW bis 375 kW nur noch in Verkehr gebracht werden dürfen, wenn sie mindestens der international genormten Energieeffizienzklasse IE2 entsprechen. Solche Normmotoren treiben unter anderem Pumpen, Ventilatoren, Kompressoren, Aufzüge, Rolltreppen und Transportbänder an. Wenn alle Antriebssysteme in Deutschland mit Energiesparmotoren der neuen Generation ausgerüstet wären, würde das zu einer Energieeinsparung von rund 14 TWh führen, so der ZVEI.

Antriebssysteme mit elektronischer Drehzahlregelung werden von der neuen Verordnung ab Januar 2015 adressiert. Ab diesem Datum verkaufte IE2-Motoren dürfen nur noch mit elektronischer Drehzahlregelung eingesetzt werden. Alternativ ist dann der Einsatz von Motoren möglich, die mindestens der Effizienzklasse IE3 entsprechen. Diese sind heute noch nicht in der Breite verfügbar. Technisch und wirtschaftlich wäre es nach ZVEI-Untersuchungen sinnvoll, mindestens jeden zweiten Motor mit elektronischer Drehzahlregelung auszustatten. Das würde nach ZVEI-Angaben zu einer weiteren Energieeinsparung von 24 TWh führen.

Allein in Deutschland laufen heute etwa 35 Mio. alte Drehstrommotoren. Auch wenn sich die Anschaffungskosten je nach Anwendung in weniger als einem bis zu einigen Jahren durch die eingesparten Stromkosten rechnen, liegt die derzeitige Modernisierungs- bzw. Austauschrate bei 3 % bis 4 % pro Jahr. Es würden also über 20 Jahre vergehen, bis der Altbestand durch energiesparende neue Techniken ersetzt worden ist. Bereits heute werden Energiespar-beratungen für KMU über die KfW gefördert. “Die umweltpolitisch gewollte Beschleunigung der Modernisierung des riesigen Altbestandes erfordert aber eine stärkere politische Flankierung”, fordert G. Baumüller.

Weitere Informationen unter www.zvei.org.


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